Bildungs- und Teilhabepaket

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch unterschiedliche Leistungen gefördert und unterstützt.

Wer bekommt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche

  • bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule bzw. eine Kindertageseinrichtung besuchen (Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind davon ausgeschlossen),
  • die selbst, bzw. deren Eltern, Anspruch auf
    • Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld, Arbeitslosengeld II),
    • Sozialhilfe nach SGB XII,
    • Wohngeld,Kinderzuschlag,
    • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz haben.

Welche Leistungen gibt es?

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Auf Antrag werden die gesamten Kosten einer Klassenfahrt oder eines Ausfluges (TRO, Inseltag,…) übernommen. Der Antrag kann ebenfalls rückwirkend für das Schuljahr gestellt werden!

Lernförderung
Wenn das Klassenziel gefährdet ist, kann für berechtigte Schülerinnen und Schüler zur Unterstützung und Erreichung des Lernziels Nachhilfe beantragt werden. Sofern durch die Nachhilfe die Versetzung bzw. der Schulabschluss erwartet werden kann, kann jede*r Schüler*in pro Fach eine Stunde Nachhilfe pro Woche bewilligt bekommen. Im Falle einer Nachprüfung sogar 15 Stunden!

Zuschuss zum Mittagessen
Berechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, für einen Eigenanteil von 1 Euro in der Oase zu Mittag zu essen. Alles was darüber hinausgeht, wird über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen!

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren können monatlich 10 Euro für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote beantragen. Ebenfalls ist ein „Ansparen der monatlichen 10 Euro über das Jahr hinweg möglich, so dass beispielsweise für ein Pfadfinderwochenende 120 Euro zur Verfügung stehen.

Schulbedarfspaket
Für die Schulausstattung (Rucksack, Sportkleidung, sonstige Materialien,…) erhalten berechtigte Schüler 100 Euro; 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar!

    Unsere Angebote:

    • Wir beraten Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern in allen Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket.
    • Wir bieten Unterstützung bei der Antragsstellung und kümmere mich rechtzeitig um einen Neuantrag, damit die Leistungen nicht eingestellt werden.
    • Wir unterstützen Sie bei Anträgen zur Leistungsberechtigung und stehe im Kontakt zu den entsprechenden Behörden.
    • Wir organisieren die Nachhilfe und begleite die Schülerinnen und Schüler zur ersten Stunde.
    • Wir begleiten und vermittle zu weiteren Hilfeeinrichtungen und außerschulischen Beratungsstellen.
    • Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in den Beruf.

    Standort Mauritz

    Maria Lebowsky

    Raum 411a / Raum 101a
    0251 – 392904-24

    AFB-Sozialarbeit@afb-ms.de

    Sprechzeiten
    Di und Mi 9.00 – 14.00 Uhr
    Do 9.00 – 16.00 Uhr
    Fr 9.00 - 13.00 Uhr

    Standort Kreuzviertel

    Hannah Schüren

    Raum K104
    0251 – 39 29 04-56
    0151 – 585 349 83

    Sprechzeiten
    Mo 8.30 – 13.00 Uhr
    Di - Do 8.30 – 15.30 Uhr
    Fr 8.00 – 13.00 Uhr

    und nach Vereinbarung